Überschrift: Auslaufmodell ewige Liebe

Auch wenn wir gerne glauben wollen, dass die Liebe ewig währt, so zeigt eine Scheidungsrate von rund 50 Prozent, dass das Auflösen einer Beziehung keine Ausnahme mehr darstellt und immer mehr Frauen und Männer im Verlauf ihres Lebens von einer Scheidung betroffen sind.

Aber wer will bei der Hochzeit schon an eine Trennung denken? Lieber hoffen wir auf die Formel „bis dass der Tod uns scheidet“ und richten unsere Lebensgestaltung danach aus.

Viele leben dementsprechend als Familie das traditionelle Modell der Arbeitsteilung: Der Mann ist der Hauptverdiener der Familie und die Frau übernimmt einen großen Teil der unbezahlten Familien- und Hausarbeit und beteiligt sich dafür geringer am Erwerbsleben.

Was als Familie vielleicht gut funktioniert, kann bei einer Trennung schnell zum Armutsrisiko werden.

Neben dem Ende der Liebe erleiden Männer wie Frauen durch eine Trennung bzw. Scheidung einen Einkommensverlust. Zur Armutsfalle

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kann eine Trennung dann werden, wenn Frauen ihren Lebensstandard überwiegend über das Einkommen des Partners gesichert und die eigene Berufstätigkeit wegen der Haus- und Familienarbeit hinten angestellt haben.

Verschärft hat sich das Armutsrisiko durch Scheidung mit der 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des Unterhaltsrechts. Ein nachehelicher Ehegatten-Unterhaltsanspruch ist seitdem nicht mehr die Regel sondern die Ausnahme, denn Geschiedene sollen sich innerhalb kurzer Zeit (wieder) um ihre eigenständige Existenzsicherung kümmern. Frauen, die wegen der Familie im Beruf aussetzen oder zurückstecken  sind nach der Ehe meist finanziell deutlich schlechter gestellt.

Auch wenn man sich ungern in einer funktionierenden Gemeinschaft oder bei der Gründung einer Familie schon Gedanken über deren eventuelles Ende machen möchte, so sinnvoll ist doch ein Ehevertrag – vor allem wenn er zu einer Zeit geschlossen wird, in der sich die Parteien noch wohl gesonnen sind.

Mit einem Ehevertrag kann man Gütertrennung, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt regeln. Vor allem in Familienmodellen, in denen eine/r aufgrund von Familienarbeit sich nicht ausreichend um die eigene Berufstätigkeit und Altersvorsorge kümmern kann, dient er einem gerechteren Interessenausgleich für den Fall der Scheidung.

Auch die Wahl der Steuerklasse sollte wohl überlegt sein – nicht nur hinsichtlich eines gegenwärtigen Vorteils, sondern auch bezogen auf die unabhängige Alterssicherung. So ermöglicht das Ehegatten-Splitting zwar die beste steuerliche Veranlagung, wenn es einen Hauptverdiener (veranlagt mit der Steuerklasse I) und ein geringfügigeres Einkommen (Steuerklasse V) gibt. Das traditionelle arbeitsteilige Arrangement muss jedoch ein Leben lang halten, sonst ergeben sich enorme Nachteile für die Person, die für Kinder und Haushalt zurück gesteckt hat – und dies sind meist die Frauen.

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www.vlh.de